Tischwaagen müssen beispielsweise geeicht sein, wenn im Handel der Preis eines Produktes auf Grund seines Gewichtes ermittelt wird, oder die Tischwaage zur Kontrolle von Füllmengen von Fertigpackungen eingesetzt wird. Im Rahmen von Marktüberwachungen prüfen zuständige Behörden, ob geeichte Waagen in eichpflichtigen Anwendungen eingesetzt werden.